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4 Min. Lesezeit · Restio Team

Werbungskosten: 50 Dinge die du absetzen kannst

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50 Werbungskosten, die du absetzen kannst

Werbungskosten sind der größte Hebel für deine Steuererstattung als Arbeitnehmer. Trotzdem lassen viele jedes Jahr hunderte Euro liegen — einfach weil sie nicht wissen, was alles absetzbar ist. Diese Liste zeigt dir 50 Ausgaben, die du in deiner Steuererklärung geltend machen kannst.

Kurz & knapp: Werbungskosten sind Ausgaben, die durch deine Arbeit entstehen. Der Pauschbetrag liegt bei 1.230 Euro — alles darüber senkt dein zu versteuerndes Einkommen direkt. Viele Arbeitnehmer kommen schnell über diese Grenze.

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Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten (§ 9 EStG) sind alle Aufwendungen, die dir im Zusammenhang mit deiner Arbeit entstehen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro — auch ohne Nachweise. Erst wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt sich das detaillierte Auflisten.

Fahrt und Pendeln

  1. Pendlerpauschale — 0,30 €/km (erste 20 km) und 0,38 €/km (ab 21. km) für den einfachen Arbeitsweg, max. 230 Arbeitstage
  2. Deutschlandticket oder ÖPNV-Abo — wenn es die Pendlerpauschale übersteigt
  3. Fahrrad-Kosten — Reparatur und Zubehör bei beruflicher Nutzung
  4. Parkgebühren am Arbeitsplatz — mit Beleg
  5. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg — Reparatur, Selbstbeteiligung

Rechenbeispiel: 25 km einfacher Arbeitsweg × 230 Tage = (20 × 0,30 + 5 × 0,38) × 230 = 1.817 Euro — allein die Pendlerpauschale überschreitet schon den Pauschbetrag!

Homeoffice

  1. Homeoffice-Pauschale — 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (210 Tage)
  2. Häusliches Arbeitszimmer — anteilige Miete, Strom, Heizung (Alternative zur Pauschale)
  3. Internetkosten — anteilig bei beruflicher Nutzung (meist 50 %)
  4. Telefonkosten — anteilig oder pauschal 20 % (max. 20 €/Monat)

Arbeitsmittel und Technik

  1. Laptop oder PC — sofort absetzbar, unabhängig vom Preis (seit 2021)
  2. Monitor — sofort absetzbar
  3. Tastatur, Maus, Headset — sofort absetzbar
  4. Drucker und Scanner — bei beruflicher Nutzung
  5. Smartphone — anteilig (50–70 % beruflich)
  6. Tablet — bei beruflicher Nutzung
  7. Software und Apps — Microsoft 365, Zoom, Projektmanagement-Tools
  8. USB-Sticks und externe Festplatten — als Speichermedien
  9. Schreibtisch — bis 800 € netto sofort, darüber Abschreibung
  10. Bürostuhl — bis 800 € netto sofort, darüber Abschreibung
  11. Schreibtischlampe — bei beruflicher Nutzung
  12. Whiteboard oder Flipchart — für Homeoffice oder Präsentationen

Bewerbungskosten

  1. Bewerbungsfotos — professionelle Fotos
  2. Bewerbungsmappen und Porto — Material und Versand
  3. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen — 0,30 €/km oder Bahnticket
  4. Verpflegungspauschale bei Bewerbungsreisen — 14 €/28 € je nach Dauer

Fortbildung und Qualifikation

  1. Seminare und Workshops — Teilnahmegebühr
  2. Online-Kurse — Udemy, Coursera, LinkedIn Learning
  3. Fachliteratur — Fachbücher, Zeitschriftenabos
  4. Studiengebühren — bei berufsbezogenem Zweitstudium
  5. Fahrtkosten zur Fortbildung — 0,30 €/km oder Ticket
  6. Übernachtung bei Fortbildung — tatsächliche Kosten
  7. Prüfungsgebühren — bei beruflichen Zertifizierungen

Reisekosten (Dienstreise)

  1. Verpflegungsmehraufwand — 14 € (8–24 h) bzw. 28 € (über 24 h)
  2. Übernachtungskosten — tatsächliche Hotelkosten
  3. Reisenebenkosten — Gepäckaufbewahrung, Parkgebühren, Maut
  4. Reise-Unfallversicherung — bei beruflichen Reisen

Berufskleidung

  1. Typische Berufskleidung — Sicherheitsschuhe, Kittel, Uniform
  2. Reinigung der Berufskleidung — Waschkosten (pauschal pro Waschladung)
  3. Schutzausrüstung — Helm, Schutzbrille, Handschuhe

Versicherungen und Beiträge

  1. Gewerkschaftsbeitrag — vollständig absetzbar
  2. Berufsverbandsbeitrag — z. B. Ärztekammer, Ingenieurkammer
  3. Berufshaftpflicht — bei beruflich veranlasster Versicherung
  4. Rechtsschutzversicherung — beruflicher Anteil (meist 50 %)
  5. Unfallversicherung — beruflicher Anteil

Umzugskosten

  1. Beruflich bedingter Umzug — Umzugskosten-Pauschale: 886 € (Ledige) bzw. 1.773 € (Verheiratete) + 886 € pro weitere Person im Haushalt
  2. Maklergebühren — für die neue Wohnung bei beruflichem Umzug
  3. Doppelte Miete — max. 6 Monate bei beruflichem Umzug

Kontoführung und Sonstiges

  1. Kontoführungsgebühren — pauschal 16 €/Jahr (ohne Nachweis anerkannt)
  2. Steuerberatungskosten — anteilig für Anlage N
  3. Steuer-Apps wie Restio — Kosten für Steuersoftware und -apps

Häufige Fehler vermeiden

  • Pauschbetrag nicht überschritten? — Dann brauchst du nichts aufzulisten. Erst ab 1.231 Euro lohnt sich die Mühe.
  • Gemischte Nutzung nicht aufteilen — Smartphone, Internet, Rechtsschutz: immer den beruflichen Anteil berechnen.
  • Belege nicht aufbewahren — Auch bei Pauschalen (z. B. Kontoführung) kann das Finanzamt nachfragen.
  • Fristen verpassen — Werbungskosten kannst du nur in der Steuererklärung für das betreffende Jahr geltend machen.

So hilft Restio

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  • Werbungskosten-Grenze überwachen — der Finanzwächter zeigt dir in Echtzeit, ob du über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegst
  • Kaufentscheidungen — frag Restio vor dem Kauf: “Ist das absetzbar?” — und erfahre sofort die steuerliche Einschätzung
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Häufig gestellte Fragen

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Ausgaben, die dir durch deine Arbeit entstehen — zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Sie senken dein zu versteuerndes Einkommen und werden in Anlage N der Steuererklärung eingetragen.

Wie hoch ist der Werbungskosten-Pauschbetrag 2026?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro. Diesen Betrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch — auch ohne Nachweise. Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, lohnt sich das Auflisten.

Lohnt es sich, Werbungskosten aufzulisten?

Ja, wenn deine tatsächlichen Ausgaben über 1.230 Euro liegen. Viele Arbeitnehmer kommen allein mit Homeoffice-Pauschale (1.260 €) und Fahrtkosten schnell über diesen Betrag.

Brauche ich für alle Werbungskosten Belege?

Grundsätzlich ja. Für manche Ausgaben akzeptiert das Finanzamt aber Pauschalen (z. B. Homeoffice-Pauschale, Pendlerpauschale). Belege solltest du trotzdem aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.

Kann ich Werbungskosten auch als Minijobber absetzen?

Bei einem pauschal versteuerten Minijob (520 €) in der Regel nicht, da keine Einkommensteuer anfällt. Bei individueller Versteuerung sind Werbungskosten aber absetzbar.